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Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Inhalt

  1. Stellung und Leistungen von RBR, Anzuwendende Rechtsvorschriften
  2. Buchungsablauf
  3. Zahlungsabwicklung
  4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
  5. Rücktritt durch den Vermieter
  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  7. Einreisebestimmungen
  8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber RBR und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
  9. Haftungsbeschränkung
  10. Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung
  11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma Reinhard Benedict Randoll Internetdienstleistungen, Ínhaber: Reinhard Benedict Randoll, nachfolgend „RBR“ abgekürzt, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von RBR zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomzils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von RBR, Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. RBR bietet auf ihren Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. RBR hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit RBR nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen..

1.2. Die Rechte und Pflichten von RBR als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die für diesen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch RBR als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von RBR zustande kommenden Vertrags.

2. Buchungsablauf

2.1. Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per eMail, oder über das Internet an RBR übermitteln. Diese Übermittlung des Buchungswunsches stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an den von RBR vermittelten Eigentümer/Vermieter dar und begründet keinen Rechtsanspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend dem Buchungswunsches des Kunden.

2.2. Vielmehr unterbreitet RBR entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden (oder in Frage kommender Alternativen) namens und in Vollmacht des vermittelten Eigentümers/Vermieters dem Kunden ein Angebot auf Abschluss des Mietvertrages mit dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter. Grundlage dieses Vertragsangebots sind die Angaben im Angebot, die vorliegenden Vermittlungsbedingungen, die Beschreibung des Feriendomizils auf der Internetseite von RBR, aller ergänzenden Angaben zum Reiseort und zu den örtlichen Verhältnissen – insbesondere den/der (Bezeichnung der so genannten Allgemeine Leistungsbeschreibung einfügen) - soweit der Kunde von diesen Angaben und Hinweisen vor der Buchung als Vertragsgrundlage Kenntnis nehmen kann. .

2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für den Kunden und den von RBR vermittelten Vermieter zu Stande, soweit der Kunde das Angebot ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen innerhalb der im Angebot gegebenenfalls angegebenen Form und Frist, im Regelfall durch Rücksendung einer schriftlichen Annahmeerklärung, annimmt.

2.4. RBR wird dem Kunden im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigen. Der Vertrag mit dem Eigentümer/Vermieter würde doch bereits mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei RBR verbindlich, ohne dass es auf den Zugang der Eingangsbestätigung von RBR beim Kunden ankommt.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. Sämtliche Zahlungen, also Anzahlung, Restzahlung sowie die Zahlung eventueller Stornokosten erfolgen ausschließlich an den Eigentümer/Vermieter.

3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei RBR) ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomzils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Bu-chungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Werktagen an RBR zu bezahlen, wobei RBR der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Ge-samtpreis angerechnet.

3.3. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, spätestens 8 Wochen vor Belegungsbeginn an den Eigentümer/Vermieter auf das angegebene Konto, nicht an RBR, zu überweisen. Zahlungen per Scheck und Kreditkarte sind ausgeschlossen.

3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist RBR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von RBR vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an RBR als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären..

4.2. Die Vermieter können im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomzils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen: a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises. b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises. c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag de Belegungsbeginns oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.

4.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber RBR nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über RBR abgeschlossen werden.

5. Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch RBR, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutsch-land sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.

5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder RBR als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß ver-tragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 12. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von RBR zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7. Einreisebestimmungen

7.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Mallorca (Spanien) ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzaus-weise!).

7.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft RBR keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber RBR und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von RBR sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit RBR in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

8.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. RBR übernimmt es trotz seiner Vermittlerstellung als kostenlose Serviceleistung, sich um die Beseitigung von Mängel zu kümmern, die ihr vom Kunden mitgeteilt werden. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

8.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsich-tlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

8.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, RBR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die vertragliche Haftung von RBR als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von RBR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder RBR für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

10. Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung

10.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber RBR aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber RBR innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

10.2. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmer-zensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RBR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RBR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RBR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RBR beruhen.

10.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

10.4. Die Verjährung nach Ziffern 10.2 und 10.3 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von RBR als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

10.5. Schweben zwischen dem Kunden und RBR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder RBR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RBR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2. Der Kunde kann RBR nur an dessen Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen RBR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RBR vereinbart.

11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und RBR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendba-re, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2002 - 2009

Vermittler:

Reinhard Benedict Randoll Internetdienstleistungen
Einzelfirma, Inhaber: Reinhard Benedict Randoll
Gerokstraße 74
71665 Vaihingen/Enz
Deutschland
Tel.: (0 70 42) 8 18 79 75
Fax: (0 70 42) 8 18 79 76
E-Mail: mail@reinhard-randoll.de
Web: http://www.auf-nach-mallorca.info


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